Unfall, Schlaganfall oder Demenz – plötzlich kann man nicht mehr für sich selbst entscheiden.
Weder Ihr Ehepartner noch Angehörige haben ohne eine entsprechende Vollmacht das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden.
Fehlt eine solche Vollmacht (Vorsorgevollmacht), bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer.
Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht. Dieser unterliegt dann der Kontrolle des Betreuungsgerichts.
Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür,
dass Ihre Vertrauenspersonen Sie
ohne gerichtliche Auflagen und Kontrollen vertreten dürfen.