Unfall, Schlaganfall oder Demenz – plötzlich kann man nicht mehr für sich selbst entscheiden.
Wer kümmert sich um die Bankgeschäfte? Wer kündigt die Wohnung? Wer schließt den Vertrag mit einem Pflegeheim?
Weder der Ehepartner noch Angehörige haben ohne eine entsprechende Vollmacht das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden.
Fehlt eine solche Vorsorgevollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer.
Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht. Dieser unterliegt dann der Kontrolle des Betreuungsgerichts.